für die Nutzung der SaaS-Plattform „klarofix" · Stand: August 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „klarofix" zwischen Maximilian Hertwig, Einzelunternehmen, Rosengarten 14, 23730 Neustadt in Holstein – nachfolgend „Anbieter" – und den in § 1 Abs. 2 dieser AGB bezeichneten Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich in erster Linie an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist möglich; für Verbraucher gelten die besonderen Bestimmungen dieser AGB, insbesondere § 6a (Widerrufsrecht) sowie die für Verbraucher abweichenden Regelungen in §§ 6, 7 und 19. Bei der Registrierung wird abgefragt, ob der Vertrag als Unternehmer oder als Verbraucher geschlossen wird; diese Angabe bestimmt, welche Bestimmungen Anwendung finden.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
(1) Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung der Software „klarofix" als Software-as-a-Service (SaaS) zur Nutzung über das Internet.
(2) „klarofix" ist eine webbasierte Plattform für Handwerksbetriebe und Dienstleister, die insbesondere folgende Funktionen umfasst:
(3) Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem Übergabepunkt des Servers.
(1) Die Präsentation der Software auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
(2) Durch Abschluss des Registrierungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Der Vertrag kommt erst durch die Freischaltung des Nutzerkontos oder eine ausdrückliche Bestätigung in Textform durch den Anbieter zustande.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Registrierung abgefragten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
(1) Der Anbieter stellt die Software in verschiedenen Tarifen bereit:
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Software jederzeit weiterzuentwickeln und Funktionen anzupassen, sofern die Erreichung des Vertragszwecks dadurch nicht gefährdet wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
(1) Freigabe. Die Sprachfunktion ist standardmäßig gesperrt. Sie wird erst nutzbar, wenn der Kontoinhaber den Einsatz des KI-Dienstleisters als weiteren Unterauftragsverarbeiter freigibt (§ 16 des Auftragsverarbeitungsvertrags). Die Freigabe ist jederzeit widerrufbar; die Funktion ist danach unmittelbar gesperrt.
(2) Sprachkontingent. In den kostenpflichtigen Tarifen sind je Abrechnungsperiode 20 Minuten Sprachzeit enthalten. Abgerechnet wird die gemessene Aufnahmedauer, aufgerundet auf volle 5 Sekunden. Ist das Kontingent aufgebraucht, bleibt die Funktion bis zum Beginn der nächsten Periode gesperrt; alle übrigen Funktionen sind unberührt.
(3) Zusätzliche Sprachzeit. Zusätzliche Minuten können einmalig hinzugebucht oder als monatlich wiederkehrendes Zusatzpaket abonniert werden. Die jeweils geltenden Preise und Paketgrößen werden vor dem Kauf in der Anwendung angezeigt.
(4) Verfall hinzugebuchter Minuten. Einmalig hinzugebuchte Minuten verfallen mit dem Ende der laufenden Abrechnungsperiode und werden nicht übertragen. Das Ablaufdatum wird vor dem Kauf angezeigt. Minuten aus dem monatlichen Zusatzpaket werden zu Beginn jeder Periode neu gutgeschrieben.
(5) Keine Berechnung bei technischen Fehlern. Schlägt eine Verarbeitung aus technischen Gründen fehl, wird hierfür keine Sprachzeit berechnet; eine bereits vorgemerkte Zeit wird wieder freigegeben.
(6) Verfügbarkeit und Ergebnisqualität. Die Sprachfunktion beruht auf der Leistung eines Drittanbieters. Der Anbieter schuldet weder deren ununterbrochene Verfügbarkeit noch ein bestimmtes Erkennungsergebnis. Das Ergebnis ist stets ein Entwurf: Der Kunde ist verpflichtet, ihn vor der Erstellung oder dem Versand eines Belegs auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Für die inhaltliche Richtigkeit seiner Belege bleibt allein der Kunde verantwortlich.
(7) Missbrauch. Der Kunde stellt sicher, dass über die Sprachfunktion keine rechtswidrigen Inhalte übermittelt werden. Der Anbieter darf die Funktion bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Nutzung vorübergehend sperren.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise:
(2) Zusätzliche Sprachzeit nach § 4a Abs. 3 wird gesondert berechnet. Preise und Paketgrößen werden vor dem Kauf in der Anwendung angezeigt; maßgeblich ist der dort angezeigte Betrag.
(3) Die in Absatz 1 genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden im Bestellvorgang und in der Rechnung die Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen; maßgeblich ist der dort angezeigte Bruttobetrag.
(4) Die Abrechnung erfolgt wahlweise monatlich oder jährlich im Voraus. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd.
(5) Die Rechnungsstellung erfolgt in digitaler Form durch den Anbieter.
(1) Bei monatlicher Abrechnung läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden.
(2) Bei jährlicher Abrechnung beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate. Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden.
(3) Verlängerung gegenüber Unternehmern: Wird der Vertrag nicht nach Absatz 2 gekündigt, verlängert er sich um weitere 12 Monate und kann jeweils mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Verlängerung gekündigt werden.
(4) Verlängerung gegenüber Verbrauchern: Wird der Vertrag nicht nach Absatz 2 gekündigt, läuft er auf unbestimmte Zeit weiter und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden (§ 309 Nr. 9 BGB).
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6) Kündigungen können in Textform oder über die Kündigungsschaltfläche im Nutzerkonto erklärt werden. Verbrauchern steht die Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB auch ohne Anmeldung unter app.klarofix.com/kuendigen zur Verfügung.
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Die Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die Bestandteil dieser AGB ist und dem Verbraucher zusätzlich mit der Vertragsbestätigung in Textform übermittelt wird.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
(3) Soll die Software bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist nutzbar sein, ist dafür das ausdrückliche Verlangen des Verbrauchers erforderlich. Der Verbraucher wird vor Abgabe dieses Verlangens darüber unterrichtet, dass sein Widerrufsrecht mit der vollständigen Vertragserfüllung erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB). Widerruft der Verbraucher, nachdem die Nutzung begonnen hat, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung anteilig nach der Zeit (§ 357 Abs. 8 BGB).
(4) Gegenüber Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht.
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen in Textform anzupassen, sofern sich relevante Kostenfaktoren (z. B. Hosting, Lizenzkosten) ändern.
(2) Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu. Auf die Erhöhung, das Sonderkündigungsrecht und die Frist wird in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen.
(3) Gegenüber Unternehmern gilt die Änderung als angenommen, wenn der Kunde das Sonderkündigungsrecht nicht ausübt.
(4) Gegenüber Verbrauchern wird eine Preiserhöhung nur wirksam, wenn der Verbraucher ihr ausdrücklich zustimmt. Stimmt er nicht zu, kann der Anbieter den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens mit einer Frist von einem Monat kündigen; bis dahin gilt der bisherige Preis. Ein Schweigen des Verbrauchers gilt nicht als Zustimmung.
(1) Der Kunde erhält ein auf die Laufzeit des Vertrages befristetes, einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software über das Internet.
(2) Dem Kunden ist es untersagt, die Software über die vertragliche Nutzung hinaus zu vervielfältigen, zu veräußern, zu vermieten oder Dritten zugänglich zu machen. Reverse Engineering ist untersagt.
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen und sicher zu verwahren.
(2) Der Kunde ist für die von ihm verarbeiteten Inhalte selbst verantwortlich. Er stellt sicher, dass keine rechtswidrigen Inhalte gespeichert werden.
(3) Den Kunden trifft die Obliegenheit, seine Daten regelmäßig, mindestens jedoch vor Beendigung des Vertrages, eigenständig zu sichern.
(1) Für die inhaltliche Richtigkeit der eingegebenen Daten und erstellten Dokumente (insb. Steuer- und Rechnungsangaben) ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
(2) Bezüglich des DATEV-Exports stellt der Anbieter lediglich die technische Schnittstelle (CSV-Format) bereit. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die Richtigkeit der Daten zu prüfen und diese rechtzeitig an seinen Steuerberater zu übermitteln.
(3) Bei der Nutzung öffentlich teilbarer Angebotslinks (Public Offers) trägt der Kunde die Verantwortung dafür, wem er diese Links zugänglich macht und für die datenschutzkonforme Verwendung des View-Trackings.
(1) Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 99 % im Jahresmittel am Übergabepunkt.
(2) Ausgenommen hiervon sind notwendige Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates sowie Zeiten der Nichtverfügbarkeit durch höhere Gewalt oder technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
(1) Der Support erfolgt per E-Mail oder über das integrierte Ticket-System.
(2) Ein Anspruch auf eine bestimmte Reaktionszeit besteht nicht. Kunden im „Business-Tarif" erhalten eine priorisierte Bearbeitung ihrer Anfragen.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a BGB) ist ausgeschlossen.
Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden beruhen oder mit seiner Genehmigung erfolgen. Dies gilt insbesondere für Verstöße gegen das Datenschutz-, Wettbewerbs- oder Urheberrecht.
(1) Die Parteien halten die Bestimmungen der DSGVO ein.
(2) Sofern der Kunde personenbezogene Daten Dritter über die Software verarbeitet, ist er der „Verantwortliche". Der Anbieter wird in diesem Fall als Auftragsverarbeiter tätig.
(3) Die Einzelheiten werden in einem gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) geregelt, der Bestandteil des Nutzungsverhältnisses ist.
(1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für ihn gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen (z. B. 10 Jahre für Rechnungen gem. § 147 AO, 6 Jahre für Geschäftskorrespondenz gem. § 257 HGB).
(2) Die Software dient der Unterstützung der Dokumentenverwaltung, ersetzt jedoch nicht die eigenverantwortliche Archivierung durch den Kunden. Der Kunde muss vor einer Kontolöschung oder Vertragsbeendigung alle relevanten Daten eigenständig über die Exportfunktionen sichern.
(1) Nach Beendigung des Vertrages ist der Anbieter berechtigt, sämtliche im Rahmen des Vertrages gespeicherten Daten des Kunden nach Ablauf von 30 Tagen unwiderruflich zu löschen.
(2) Eine vorzeitige Löschung auf Wunsch des Kunden erfolgt nur, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Anbieters entgegenstehen.
(1) Der Anbieter darf den Zugang zur Software vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn der Kunde mit der Zahlung mehr als zwei Wochen im Verzug ist, ein begründeter Verdacht auf Missbrauch besteht oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen wurde.
(2) Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail angekündigt. Die Ankündigung benennt die betroffenen Bestimmungen, den Grund der Änderung und die Frist.
(2) Gegenüber Unternehmern gelten die geänderten AGB als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht. Auf diese Wirkung wird in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum geplanten Inkrafttreten kündigen.
(3) Gegenüber Verbrauchern werden Änderungen nur wirksam, wenn der Verbraucher ihnen ausdrücklich zustimmt. Ein Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Stimmt der Verbraucher nicht zu, kann der Anbieter den Vertrag zum geplanten Inkrafttreten mit einer Frist von einem Monat kündigen; bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen unverändert weiter.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Oldenburg in Holstein.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; eine Gerichtsstandsvereinbarung wird nicht getroffen.
(4) Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.